| Dauergrabpflege
ist ein Service, der wachsenden Zuspruch genießt. Sei es aus zeitlichen
Gründen, wegen der zunehmenden Entfernung zum Grab oder aufgrund einer
persönlichen Behinderung: Immer mehr Bürger nutzen dieses individuelle
Angebot. Im Dauergrabpflege-Vertrag werden über einen Zeitraum von
mindestens 5 Jahren bis zum Ende der Ruhefrist eine regelmäßige,
garantierte, gärtnerische Grabpflege sowie Blumenschmuck nach
individuellen Wünschen vereinbart. |
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| Zum
Standardangebot der Dauergrabpflege zählen v.a. folgende
friedhofsgärtnerische Leistungen: |
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gärtnerische
Neuanlage der Grabstätte |
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laufende
gärtnerische Betreuung |
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jahreszeitliche
Wechselbepflanzung |
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Grabschmuck
zu Allerheiligen u.a. Gedenktagen |
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Erneuerung
nach Einsenkungen |
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Erneuerung
der gesamten Anlage in zu vereinbarenden Abständen |
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| Die
vertraglichen Sicherheiten |
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Der
treuhänderisch garantierte Dauergrabpflege-Vertrag wird mit einem
Friedhofsgärtner abgeschlossen, der von der jeweiligen
Friedhofsverwaltung zugelassen und Mitglied seiner Berufsorganisation
ist.
Der Vertrag enthält Angaben über die Grabstätte, die Laufzeit sowie die
zu erbringenden Leistungen. Die Treuhandstelle, die auch sämtliche
Zahlungen an den friedhofsgärtnerischen Fachbetrieb vornimmt, prüft den
Vertrag und verwaltet die jeweilige Vertragssumme, die als Einmalzahlung
bei Vertragsabschluss geleistet wird.
Die alljährlich anfallenden Erträge werden dem Treuhand-Konto
gutgeschrieben und für Preissteigerungen sowie für unvorhersehbare
Leistungen verwendet. Der mit der Grabpflege beauftragte Fachbetrieb
richtet sich in der Gestaltung und Pflege nach den örtlichen
Gegebenheiten und Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung. Die
regelmäßige Kontrolle der Grabstätte wird durch die Gesellschaft
Bayerischer Friedhofsgärtner mbH gewährleistet. |
| Weitere
Informationen finden Sie unter www.dauergrabpflege.de |
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